Flucht- und Rettungspläne dienen der graphischen Darstellung von Flucht- und Rettungswegen, von Erste-Hilfe-Einrichtungen und von brandschutztechnischen Einrichtungen für die Selbsthilfe. Die Verpflichtung zur Aufstellung von Flucht- und Rettungsplänen ergibt sich aus den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften BGV A8 sowie aus §§ 3, 4 der Verordnung über Arbeitstätten (ArbStättV).

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Flucht- und Rettungspläne

Ein Flucht- und Rettungsplan wird nach DIN ISO 23601 bzw. BGV A8 erstellt und
dient der Darstellung von Flucht- und Rettungswegen in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden die dem Betrachter den Weg zum nächstmöglichen Ausgang ins Freie bzw. zu einem sicheren Ort anzeigen. Außerdem wird man bei entsprechendem „Studium“ unseres Planes über die bestehenden Feuerlösch- und Meldeeinrichtungen, Erstehilfeeinrichtungen und Verhaltensregeln informiert.
Es ist wichtig, Flucht- und Rettungspläne seitenrichtig darzustellen und anzubringen, um die Erkennbarkeit zu gewährleisten. Weiterhin ist der Standort des Planes so zu wählen, dass eine ständige und ausreichende Beleuchtung des Planes garantiert ist.

Wenn Sie eine Ansicht der Pläne sehen möchten, laden Sie sich hier einen Musterplan als PDF-Dokument herunter.

Erfahren Sie mehr über die Vorgaben zur Erstellung eines Flucht- und Rettungsplan und lesen Sie hierzu den Artikel über die Änderungen und Neuerungen der DIN ISO 23601.